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| - | Für pflichtversicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Höhe des zu zahlenden Beitrags durch den Regelbeitrag bestimmt. Dieser wird jährlich festgesetzt, indem die Bezugsgröße (etwa das Durchschnittseinkommen) mit dem [[start:beitragssatz|Beitragssatz]] multipliziert wird. Bei Beginn der Tätigkeit, kann der Selbständige während der ersten drei Jahre auch nur den halben Regelbeitrag zahlen. | + | Für pflichtversicherte [[start:selbststaendige|Selbstständige]] in der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Höhe des zu zahlenden Beitrags durch den Regelbeitrag bestimmt. Dieser wird jährlich festgesetzt, indem die Bezugsgröße (etwa das Durchschnittseinkommen) mit dem [[start:beitragssatz|Beitragssatz]] multipliziert wird. Bei Beginn der Tätigkeit, kann der Selbständige während der ersten drei Jahre auch nur den halben Regelbeitrag zahlen. |
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