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 Ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Regealtersrente bezogen werden. Diese [[start:​altersgrenze|Altersgrenze]] wird für die Jahrgänge ab 1947 seit 2012 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. ​ Ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Regealtersrente bezogen werden. Diese [[start:​altersgrenze|Altersgrenze]] wird für die Jahrgänge ab 1947 seit 2012 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. ​
  
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