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| Ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Regealtersrente bezogen werden. Diese [[start:altersgrenze|Altersgrenze]] wird für die Jahrgänge ab 1947 seit 2012 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. | Ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann eine Regealtersrente bezogen werden. Diese [[start:altersgrenze|Altersgrenze]] wird für die Jahrgänge ab 1947 seit 2012 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. | ||
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