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| Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung müssen Beiträge von ihrem Arbeitsentgelt entrichten. Diese Pflichtbeiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und direkt an die Krankenkasse abgeführt. Diese wiederum leitet die Beiträge an die Rentenversicherung weiter. | Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung müssen Beiträge von ihrem Arbeitsentgelt entrichten. Diese Pflichtbeiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und direkt an die Krankenkasse abgeführt. Diese wiederum leitet die Beiträge an die Rentenversicherung weiter. | ||
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