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 Der Pensionsfonds ist einer der fünf [[start:​durchfuehrungsweg|Durchführungswege]] der [[start:​betriebliche_altersversorgung|betrieblichen Altersversorgung]]. Mit Einwilligung des Arbeitgebers können Beschäftigte bis zu 4 % der [[start:​beitragsbemessungsgrenze_bbg|Beitragsbemessungsgrenze]] steuer- und sozialversicherungsfrei sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei, zugunsten eines Pensionsfonds umwandeln. Die Finanzierung kann allerdings auch nur vom Arbeitgeber oder auch von beiden erfolgen. ​ Der Pensionsfonds ist einer der fünf [[start:​durchfuehrungsweg|Durchführungswege]] der [[start:​betriebliche_altersversorgung|betrieblichen Altersversorgung]]. Mit Einwilligung des Arbeitgebers können Beschäftigte bis zu 4 % der [[start:​beitragsbemessungsgrenze_bbg|Beitragsbemessungsgrenze]] steuer- und sozialversicherungsfrei sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei, zugunsten eines Pensionsfonds umwandeln. Die Finanzierung kann allerdings auch nur vom Arbeitgeber oder auch von beiden erfolgen. ​
  
 +Besonders am Pensionsfonds ist, dass die Versorgungseinrichtung die Beiträge freier am Kapitalmarkt anlegen kann. So können unter Umständen höhere Renditen und somit auch eine höhere Versorgungsleistung erzielt werden. ​
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 +{{tag>​Betriebliche_Altersversorgung}}