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| Der Pensionsfonds ist einer der fünf [[start:durchfuehrungsweg|Durchführungswege]] der [[start:betriebliche_altersversorgung|betrieblichen Altersversorgung]]. Mit Einwilligung des Arbeitgebers können Beschäftigte bis zu 4 % der [[start:beitragsbemessungsgrenze_bbg|Beitragsbemessungsgrenze]] steuer- und sozialversicherungsfrei sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei, zugunsten eines Pensionsfonds umwandeln. Die Finanzierung kann allerdings auch nur vom Arbeitgeber oder auch von beiden erfolgen. | Der Pensionsfonds ist einer der fünf [[start:durchfuehrungsweg|Durchführungswege]] der [[start:betriebliche_altersversorgung|betrieblichen Altersversorgung]]. Mit Einwilligung des Arbeitgebers können Beschäftigte bis zu 4 % der [[start:beitragsbemessungsgrenze_bbg|Beitragsbemessungsgrenze]] steuer- und sozialversicherungsfrei sowie weitere 1.800 Euro steuerfrei, zugunsten eines Pensionsfonds umwandeln. Die Finanzierung kann allerdings auch nur vom Arbeitgeber oder auch von beiden erfolgen. | ||
| + | Besonders am Pensionsfonds ist, dass die Versorgungseinrichtung die Beiträge freier am Kapitalmarkt anlegen kann. So können unter Umständen höhere Renditen und somit auch eine höhere Versorgungsleistung erzielt werden. | ||
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| + | {{tag>Betriebliche_Altersversorgung}} | ||