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 ======Nachhaltigkeitsrücklage====== ======Nachhaltigkeitsrücklage======
  
-Die Nachhaltigkeitsrücklage die finanzielle Reserve der gesetzlichen Rentenversicherung ​ist . Da die Renten aus der gesetzlichen Rentenversichrung im Umlageverfahren finanziert werden, sprich durch die Beiträge der Versicherten,​ werden Rücklagen gebildet um Konjunkturschwankungen ​in Konjunktur Beitragseinnahmen auszugleichen.  +Die Nachhaltigkeitsrücklage ​ist die finanzielle Reserve der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Renten aus der gesetzlichen Rentenversichrung im [[start:​umlageverfahren|Umlageverfahren]] finanziert werden, sprich durch die Beiträge der Versicherten,​ werden Rücklagen gebildet um Schwankungen ​in Konjunktur ​und bei den Beitragseinnahmen auszugleichen. ​ 
-Die Nachhaltigkeitsrücklage muss mindestens das 0,2-fache, höchstens aber das 1,5-fache, der monatlichen Ausgaben der Rentenversicherung betragen. Sinkt die Reserve unterhalb dieses Minimums, wird der Beitragssatz im folgenden Jahr erhöht. Im Gegenzug wird bei einer zu hohen Nachhaltigkeitsrücklage der Beitragssatz gesenkt.+ 
 +Die Nachhaltigkeitsrücklage muss mindestens das 0,2-fache, höchstens aber das 1,5-fache, der monatlichen Ausgaben der Rentenversicherung betragen. Sinkt die Reserve unterhalb dieses Minimums, wird der [[start:​beitragssatz|Beitragssatz]] im folgenden Jahr erhöht. Im Gegenzug wird bei einer zu hohen Nachhaltigkeitsrücklage der Beitragssatz gesenkt. 
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 +{{tag>​Gesetzliche_Rentenversicherung}}