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| - | Die Nachhaltigkeitsrücklage die finanzielle Reserve der gesetzlichen Rentenversicherung ist . Da die Renten aus der gesetzlichen Rentenversichrung im Umlageverfahren finanziert werden, sprich durch die Beiträge der Versicherten, werden Rücklagen gebildet um Konjunkturschwankungen in Konjunktur Beitragseinnahmen auszugleichen. | + | Die Nachhaltigkeitsrücklage ist die finanzielle Reserve der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Renten aus der gesetzlichen Rentenversichrung im [[start:umlageverfahren|Umlageverfahren]] finanziert werden, sprich durch die Beiträge der Versicherten, werden Rücklagen gebildet um Schwankungen in Konjunktur und bei den Beitragseinnahmen auszugleichen. |
| - | Die Nachhaltigkeitsrücklage muss mindestens das 0,2-fache, höchstens aber das 1,5-fache, der monatlichen Ausgaben der Rentenversicherung betragen. Sinkt die Reserve unterhalb dieses Minimums, wird der Beitragssatz im folgenden Jahr erhöht. Im Gegenzug wird bei einer zu hohen Nachhaltigkeitsrücklage der Beitragssatz gesenkt. | + | |
| + | Die Nachhaltigkeitsrücklage muss mindestens das 0,2-fache, höchstens aber das 1,5-fache, der monatlichen Ausgaben der Rentenversicherung betragen. Sinkt die Reserve unterhalb dieses Minimums, wird der [[start:beitragssatz|Beitragssatz]] im folgenden Jahr erhöht. Im Gegenzug wird bei einer zu hohen Nachhaltigkeitsrücklage der Beitragssatz gesenkt. | ||
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