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| Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer werden die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung direkt vom Arbeitgeber einbehalten und gemeinsam mit seinem Anteil an die Krankenkasse abgeführt. Diese leitet dann die Beiträge an die Rentenversicherung weiter. | Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer werden die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung direkt vom Arbeitgeber einbehalten und gemeinsam mit seinem Anteil an die Krankenkasse abgeführt. Diese leitet dann die Beiträge an die Rentenversicherung weiter. | ||
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