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| - | Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat generell das Recht, freiwillige Beiträge einzuzahlen, um so einen Rentenanspruch zu erlangen, bisherige Anwartschaften nicht zu verlieren oder die Rente zu erhöhen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Antragsteller in Deutschland wohnhaft ist oder sich als Deutscher im Ausland aufhält. Die Höhe des Beitrags können freiwillig Versicherte zwischen dem [[start:mindestbeitrag|Mindestbeitrag]] von 450 Euro jährlich und der [[start:beitragsbemessungsgrenze_bbg|Beitragsbemessungsgrenze]] ([[start:hoechstbeitrag|Höchstbeitrag]]) bestimmen. | + | Wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat generell das Recht, [[start:freiwilllige_beitraege|freiwillige Beiträge]] einzuzahlen, um so einen Rentenanspruch zu erlangen, bisherige Anwartschaften nicht zu verlieren oder die Rente zu erhöhen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Antragsteller in Deutschland wohnhaft ist oder sich als Deutscher im Ausland aufhält. Die Höhe des Beitrags können freiwillig Versicherte zwischen dem [[start:mindestbeitrag|Mindestbeitrag]] von 450 Euro jährlich und der [[start:beitragsbemessungsgrenze_bbg|Beitragsbemessungsgrenze]] ([[start:hoechstbeitrag|Höchstbeitrag]]) bestimmen. |
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