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start:explanations:berechnungsverfahren [2017/08/02 16:57] schalloehr.knut |
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| ===Persönliche Renteninformation=== | ===Persönliche Renteninformation=== | ||
| - | Rentenversicherte erhalten jedes Jahr eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), wenn sie mindestens fünf Beitragsjahre erfüllt haben, die ihnen zeigt, wie viel sie zum Berechnungszeitpunkt an Altersrente und Erwerbsminderungsrente erreicht haben. Die DRV gibt auch die später zu erwartende Altersrente bei Weiterzahlung von Beiträgen ohne und mit Rentenanpassungen an. Eine Aussage über das Verhältnis von Rente zum Gehalt trifft die DRV nicht, um eine Versorgungslücke zu erkennen. | + | Rentenversicherte erhalten jedes Jahr eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), wenn sie mindestens fünf Beitragsjahre erfüllt haben, die ihnen zeigt, wie viel sie zum Berechnungszeitpunkt an Brutto-Alters- und Erwerbsminderungsrente erreicht haben. Die DRV gibt auch die später zu erwartende Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze bei Weiterzahlung von Beiträgen an und und dynamisiert die Rente, ohne jedoch die Rente in einen Kontext zum dynamischen Gehalt des Versicherten oder dem dynamischen Durchschnittsverdienst aller Versicherten zu stellen, sodass weder die Rentenniveauabsenkung noch eine konkrete Versorgungslücke erkennbar werden kann. |
| - | Hier setzt die Rentenberechnung der SCHALLÖHR VERLAG GmbH an. | + | |
| + | Die Rentenberechnung der SCHALLÖHR VERLAG GmbH errechnet aus den erreichten Entgeltpunkten anhand der Renteninformation die Rentenzahlbeträge zum Berechnungsmonat und gibt die Zahlbeträge der einzelnen Renten bei weiterer Versicherungspflicht nach heutigem Gehalt zum späteren Rentenbeginn an und ermittelt zudem die Erwerbsminderungsrenten, die vorgezogenen Altesrenten und die Regelaltersrente sowie das Rentenniveau bei dynamischen Renten und steigenden Durchschnittsverdiensten. | ||
| + | Auch wird die zunehmende Besteuerung der Rente ermittelt, um die Nettorente dem Nettogehalt gegenüberzustellen. | ||