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start:explanations:altersrente [2017/08/07 12:23]
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 In diesem Teil der Rentenberechnung erfährt der Versichrte, dass seine Altersrentenanwartschaften bei Rentenanpassungen in absoluten Beträgen zwar wachsen, die Rente jedoch weniger seines Gehalts absichert. Dies ist die Folge der im Jahr 2005 geänderten Rentenanpassungsformel,​ die dazu führt, dass die Rentenanpassungen hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben. Die Rentenanpassungsformel senkt das Rentenniveau. In diesem Teil der Rentenberechnung erfährt der Versichrte, dass seine Altersrentenanwartschaften bei Rentenanpassungen in absoluten Beträgen zwar wachsen, die Rente jedoch weniger seines Gehalts absichert. Dies ist die Folge der im Jahr 2005 geänderten Rentenanpassungsformel,​ die dazu führt, dass die Rentenanpassungen hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben. Die Rentenanpassungsformel senkt das Rentenniveau.
 Um dem Versicherten beispielhaft aufzuzeigen,​ wie sich das Verhältnis von Altersrente zum Gehalt verändert, werden die Modellberechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur weiteren Entwicklung der Renten und Gehälter dieser Berechnung zugrunde gelegt. Wahlweise wird die Altersrente angezeigt, wenn die Renten beispielsweise jährlich um  1 % und die Gehälter um 1,6 % steigen. Auch kann mit weiteren Kombinationen von Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen die Rente hochgerechnet werden. Um dem Versicherten beispielhaft aufzuzeigen,​ wie sich das Verhältnis von Altersrente zum Gehalt verändert, werden die Modellberechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur weiteren Entwicklung der Renten und Gehälter dieser Berechnung zugrunde gelegt. Wahlweise wird die Altersrente angezeigt, wenn die Renten beispielsweise jährlich um  1 % und die Gehälter um 1,6 % steigen. Auch kann mit weiteren Kombinationen von Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen die Rente hochgerechnet werden.
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 +== Ergebnisanzeige==
  
 Folgende Ergebnisse zeigt die Berechnung der Altersrente bei weiterer Versicherungspflicht bis zum Rentenbeginn und der Berücksichtigung von jährlichen Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen nach der eingegebenen Erhöhungsvariante:​ Folgende Ergebnisse zeigt die Berechnung der Altersrente bei weiterer Versicherungspflicht bis zum Rentenbeginn und der Berücksichtigung von jährlichen Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen nach der eingegebenen Erhöhungsvariante:​
-das gestiegene Bruttogehalt unmittelbar vor dem Rentenbeginn;​ + 
-das in demselben Umfang wie das Bruttoghalt gestiegene Nettogehalt (unveränderte prozentuale Steuer- und Sozialabgabenbelastung unterstellt);​ +das gestiegene Bruttogehalt unmittelbar vor dem Rentenbeginn;​ 
-den durch Rentenanpassungen höheren Zahlbetrag der Altersrente bei unveränderten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragssätzen;​ + 
-das veränderte Verhältnis von Rente zum Nettogehalt (Rentenniveau) gegenüber dem Rentenniveau ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen;​ +das in demselben Umfang wie das Bruttoghalt gestiegene Nettogehalt (unveränderte prozentuale Steuer- und Sozialabgabenbelastung unterstellt);​ 
-die erhöhte Versorgungslücke als Differenzbetrag zwischen dem Nettogehalt vor Rentenbeginn und dem Zahlbetrag der Altersrente.+ 
 +den durch Rentenanpassungen höheren Zahlbetrag der Altersrente bei unveränderten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragssätzen;​ 
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 +das veränderte Verhältnis von Rente zum Nettogehalt (Rentenniveau) gegenüber dem Rentenniveau ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen und Gehaltssteigerungen;​ 
 + 
 +die erhöhte Versorgungslücke als Differenzbetrag zwischen dem Nettogehalt vor Rentenbeginn und dem Zahlbetrag der Altersrente. 
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 +===Altersrente und Versorgungslücke in heutigen Werten===
    
 +Am besten lässt sich die künftige durch die Lohn- und Rentenentwicklung beeinflusste Altersrente des Versicherte an seinen heutigen Einkommensverhältnissen bewerten. Deshalb wird dem Versicherten die Bedeutung des sinkenden Rentenniveaus mit der steigenden Versorgungslücke an seinem derzeitigen Nettogehalt sichtbar gemacht. Da die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2005 immer stärker besteuert wird, ist darüberhinaus auch die Netto-Altersrente (Zahlbetrag der Altersrente in heutigen Werten nach Steuern nach dem derzeitigen Steuertarif für einen Alleinstehenden) ermittelt, die die Versorgungslücke vergrößert. ​