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-=====Allgemeine ​Hinweise===== +=====Hinweise ​zur Rentenberechnung=====
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-Der Renten-Rechner will Arbeitnehmern einen schnellen Überblick ​ über die persönlich zu erwartenden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung geben, ohne dass es hierfür vieler Eingaben bedarf. ​+
  
 +Der Renten-Rechner will Arbeitnehmern einen guten Überblick ​ über die persönlich zu erwartenden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung geben, ohne dass es hierfür vieler Eingaben bedarf. Die Berechnung kann für Arbeitnehmer im Alter von 20 und 60 Jahren ​  nach dem Näherungsverfahren oder der persönlichen Renteninformation des Versicherten vorgenommen werden (siehe Berechnungsverfahren).
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 Getrennt angezeigt werden Ihnen die Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit,​ die Hinterbliebenenrenten sowie die zu erwartenden Renten im Alter. Dabei wird nicht nur die bisher erreichte Rente ermittelt, sondern auch die sich bei weiterer Beitragszahlung nach dem derzeitigem Gehalt des Versicherten ergebende spätere Rente. Insbesondere zeigt die Rentenberechnung dem Versicherten,​ wie sich trotz Rentenanpassungen das Verhältnis von Rente zu Gehalt verschlechtert und die Versorgungslücke vergrößert. Getrennt angezeigt werden Ihnen die Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit,​ die Hinterbliebenenrenten sowie die zu erwartenden Renten im Alter. Dabei wird nicht nur die bisher erreichte Rente ermittelt, sondern auch die sich bei weiterer Beitragszahlung nach dem derzeitigem Gehalt des Versicherten ergebende spätere Rente. Insbesondere zeigt die Rentenberechnung dem Versicherten,​ wie sich trotz Rentenanpassungen das Verhältnis von Rente zu Gehalt verschlechtert und die Versorgungslücke vergrößert.
  
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 Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung wird von der Rente der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner abgezogen. ​ Der Anteil des Rentners zur Krankenversicherung beträgt mit 7,3 Prozent die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags von 14,6 Prozent, der ergänzt wird durch den Zusatzbeitrag der Krankenkasse,​ der zurzeit zwischen 0,3 Prozent und 1,8 Prozent ​ liegt, abhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit des Mitglieds. Zur Pflegeversicherung muss der Rentner den vollen Beitrag von zurzeit 2,55 Prozent zahlen. Rentner, die keine Kinder erzogen, bekommen 2,8 Prozent zur Pflegeversicherung abgezogen. ​ Der Anteil des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung schwankt somit zwischen 10,15 Prozent und 11,9 Prozent. ​     Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung wird von der Rente der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner abgezogen. ​ Der Anteil des Rentners zur Krankenversicherung beträgt mit 7,3 Prozent die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags von 14,6 Prozent, der ergänzt wird durch den Zusatzbeitrag der Krankenkasse,​ der zurzeit zwischen 0,3 Prozent und 1,8 Prozent ​ liegt, abhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit des Mitglieds. Zur Pflegeversicherung muss der Rentner den vollen Beitrag von zurzeit 2,55 Prozent zahlen. Rentner, die keine Kinder erzogen, bekommen 2,8 Prozent zur Pflegeversicherung abgezogen. ​ Der Anteil des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung schwankt somit zwischen 10,15 Prozent und 11,9 Prozent. ​    
  
-In der Rentenberechnung sind die individuellen derzeitigen Krankenversicherungsbeiträge mit dem vom Versicherten angegebenen Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherungsbeiträge von der Rente abgezogen, die den Zahlbetrag der Rente ausmacht, die die Deutsche Rentenversicherung zum Monatsende überweist. ​+In der Rentenberechnung sind die individuellen derzeitigen Krankenversicherungsbeiträge mit dem vom Versicherten angegebenen Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherungsbeiträge von der Rente abgezogen, die dann den Zahlbetrag der Rente ausmacht, die die Deutsche Rentenversicherung zum Monatsende überweist.  
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 +===Besteuerung der Renten=== 
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 +Nachdem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2005 immer stärker besteuert werden, sind in der Rentenberechnung die späteren Altersrenten in heutigen Werten auch nach Abzug der Einkommensteuer angegeben, die ein Alleinstehener ohne weitere Einkünfte nach dem derzeitigen Steuertarif zu zahlen hätte. ​  
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 +===Nettorente und Versorgungslücke=== 
 +Der Rentenrechner zeigt dem Versicherten die später zu erwartende Altersrente in heutigen Werten nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und von Steuern als Nettorente an. Der Vergleich zu seinem errechneten Nettogehalt stellt der Rechner als Versorgungslücke dar