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| - | Die Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Teile seines Bruttogehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Mit Einstimmung des Arbeitgebers ist die Entgeltumwandlung mit allen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich. Gesetzlichen Anspruch hat der Arbeitnehmer auf Umwandlung seines Gehalt mit einem der drei Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. | + | Die Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Teile seines Bruttogehalts zugunsten einer [[start:betriebliche_altersversorgung|betrieblichen Altersversorgung]] umzuwandeln. Mit Einstimmung des Arbeitgebers ist die Entgeltumwandlung mit allen fünf [[start:durchfuehrungsweg|Durchführungswegen]] der betrieblichen Altersversorgung möglich. Gesetzlichen Anspruch hat der Arbeitnehmer auf Umwandlung seines Gehalt mit einem der drei Durchführungswege [[start:direktversicherung|Direktversicherung]], [[start:pensionskasse|Pensionskasse]] und [[start:pensionsfonds|Pensionsfonds]]. |
| Die umgewandelten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu 4 % der BBG steuer- und sozialabgabenfrei. Weitere 1.800 Euro können Arbeitnehmer steuerfrei umwandeln. Bei einem Arbeitswechsel kann die Entgeltumwandlung zum neuen Arbeitgeber übertragen und dort fortgeführt werden. | Die umgewandelten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu 4 % der BBG steuer- und sozialabgabenfrei. Weitere 1.800 Euro können Arbeitnehmer steuerfrei umwandeln. Bei einem Arbeitswechsel kann die Entgeltumwandlung zum neuen Arbeitgeber übertragen und dort fortgeführt werden. | ||
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