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| + | Durch Beiträge erlangen Versicherte ihre künftigen Rentenansprüche. Unterschieden wird zwischen [[start:pflichtbeitraege|Pflichtbeiträgen]] und freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pflichtbeiträge errechnen sich nach der Höhe des beitragspflichtigen Entgelts des Pflichtversicherten (bis zur [[start:beitragsbemessungsgrenze_bbg|BBG]]) und dem [[start:beitragssatz|Beitragssatz]]. Die Monate, in denen der Versicherte Beiträge zahlt, zählen als [[start:beitragszeiten|Beitragszeiten]]. | ||
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| + | Mit freiwillige Beiträgen kann unter Umständen sichergestellt werden, dass Versorgungsansprüche oder Anwartschaften nicht verloren gehen. Zudem können auch nicht pflichtversicherte Rentenansprüche erwerben. | ||
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| + | {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung}} | ||