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start:auskunftsrechte [2017/06/29 09:08] schalloehr.rene angelegt |
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| - | Als Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos verlangen. Versicherte erhalten außerdem einmal pro Jahr eine Renteninformation, die die bisher erworbenen Rentenansprüche erläutert. Ab dem vollendeten 54. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine Rentenauskunft. | + | Als Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos verlangen. Versicherte erhalten außerdem einmal pro Jahr eine [[start:renteninformation|Renteninformation]], welche die bisher erworbenen Rentenansprüche erläutert. Ab dem vollendeten 54. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine Rentenauskunft. |
| + | {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Rente}} | ||