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-Als Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos verlangen. Versicherte erhalten außerdem einmal pro Jahr eine Renteninformation, ​die die bisher erworbenen Rentenansprüche erläutert. Ab dem vollendeten 54. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine Rentenauskunft.+Als Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos verlangen. Versicherte erhalten außerdem einmal pro Jahr eine [[start:​renteninformation|Renteninformation]]welche ​die bisher erworbenen Rentenansprüche erläutert. Ab dem vollendeten 54. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine Rentenauskunft.
  
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