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| - | Beim Aufstockungsbetrag handelt es sich um eine freiwillige Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Macht der geringfügig Beschäftigte nicht von seinem Recht auf Versicherungsfreiheit Gebrauch kann er aus dieser Beschäftigungszeit einen vollwertigen Rentenanspruch erwerben, indem er durch seine Beiträge den Arbeitgeber Pauschbetrag von 15 Prozent auf den vollen Beitragssatz aufstockt. | + | Beim Aufstockungsbetrag handelt es sich um eine freiwillige Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Macht der [[start:geringfuegige_beschaeftigung|geringfügig Beschäftigte]] nicht von seinem Recht auf Versicherungsfreiheit Gebrauch kann er aus dieser Beschäftigungszeit einen vollwertigen Rentenanspruch erwerben, indem er durch seine Beiträge den Arbeitgeber [[start:pauschalbetrag|Pauschalbetrag]] von 15 Prozent auf den vollen Beitragssatz aufstockt. |
| + | {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung}} | ||