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start:arbeitsunfaehigkeit [2017/06/29 09:07]
schalloehr.rene
start:arbeitsunfaehigkeit [2017/07/26 18:00] (aktuell)
schalloehr.rene
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 Als arbeitsunfähig gilt ein Versicherter,​ der seine Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. Der Begriff Arbeitsunfähigkeit stammt aus der Krankenversicherung und ist Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld. ​ Als arbeitsunfähig gilt ein Versicherter,​ der seine Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. Der Begriff Arbeitsunfähigkeit stammt aus der Krankenversicherung und ist Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld. ​
-Ist der Versicherte dauerhaft nicht mehr in der Lage mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, kann er Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben.+Ist der Versicherte dauerhaft nicht mehr in der Lage mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, kann er Anspruch auf die [[start:​erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente]] der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
  
 +{{tag>​Gesetzliche_Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente}}