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| + | Als arbeitsunfähig gilt ein Versicherter, der seine Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. Der Begriff Arbeitsunfähigkeit stammt aus der Krankenversicherung und ist Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld. | ||
| + | Ist der Versicherte dauerhaft nicht mehr in der Lage mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, kann er Anspruch auf die [[start:erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente]] der gesetzlichen Rentenversicherung haben. | ||
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| + | {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente}} | ||