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 Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar keine Beiträge leistet, die jedoch bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Dies können vor allem sein: Zeiten der Arbeitslosigkeit,​ Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Zeiten der Schwangerschaft und Mutterschaft und Zeiten schulischer Ausbildung bis zu acht Jahren. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar keine Beiträge leistet, die jedoch bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Dies können vor allem sein: Zeiten der Arbeitslosigkeit,​ Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Zeiten der Schwangerschaft und Mutterschaft und Zeiten schulischer Ausbildung bis zu acht Jahren.
  
-Anrechnungszeiten erhalten keinen eigenen Rentenwert. Sie werden nur als Zeitfaktor im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung berücksichtigt. ​ +Anrechnungszeiten erhalten keinen eigenen Rentenwert. Sie werden nur als Zeitfaktor im Rahmen der [[start:​gesamtleistungsbewertung|Gesamtleistungsbewertung]] bei der Rentenberechnung berücksichtigt. ​
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