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| Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar keine Beiträge leistet, die jedoch bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Dies können vor allem sein: Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Zeiten der Schwangerschaft und Mutterschaft und Zeiten schulischer Ausbildung bis zu acht Jahren. | Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar keine Beiträge leistet, die jedoch bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Dies können vor allem sein: Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Zeiten der Schwangerschaft und Mutterschaft und Zeiten schulischer Ausbildung bis zu acht Jahren. | ||
| - | Anrechnungszeiten erhalten keinen eigenen Rentenwert. Sie werden nur als Zeitfaktor im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung bei der Rentenberechnung berücksichtigt. | + | Anrechnungszeiten erhalten keinen eigenen Rentenwert. Sie werden nur als Zeitfaktor im Rahmen der [[start:gesamtleistungsbewertung|Gesamtleistungsbewertung]] bei der Rentenberechnung berücksichtigt. |
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