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 Möchten Versicherte ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen, müssen sie die [[start:​regelaltersgrenze|Regelaltersgrenze]] erreichen. Diese wird stufenweise seit 2012 von 65 auf 67 Jahre angehoben. ​ Möchten Versicherte ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen, müssen sie die [[start:​regelaltersgrenze|Regelaltersgrenze]] erreichen. Diese wird stufenweise seit 2012 von 65 auf 67 Jahre angehoben. ​
 Um die Regelaltersrente zu beziehen, muss der Versicherte mindestens 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. ​ Um die Regelaltersrente zu beziehen, muss der Versicherte mindestens 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. ​
-Versicherte,​ die vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen wollen, müssen eine bestimmte Wartezeit (Versicherungszeit) ​erfülle :+Versicherte,​ die vor Erreichen der Regelaltersgrenze ​Altersrente ​beziehen wollen, müssen eine bestimmte Wartezeit (Versicherungszeit) ​erfüllt haben.
  
 **Altersrente für langjährig und besonders langjährig Verischerte** **Altersrente für langjährig und besonders langjährig Verischerte**