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| Möchten Versicherte ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen, müssen sie die [[start:regelaltersgrenze|Regelaltersgrenze]] erreichen. Diese wird stufenweise seit 2012 von 65 auf 67 Jahre angehoben. | Möchten Versicherte ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen, müssen sie die [[start:regelaltersgrenze|Regelaltersgrenze]] erreichen. Diese wird stufenweise seit 2012 von 65 auf 67 Jahre angehoben. | ||
| Um die Regelaltersrente zu beziehen, muss der Versicherte mindestens 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. | Um die Regelaltersrente zu beziehen, muss der Versicherte mindestens 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. | ||
| - | Versicherte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen wollen, müssen eine bestimmte Wartezeit (Versicherungszeit) erfülle : | + | Versicherte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze Altersrente beziehen wollen, müssen eine bestimmte Wartezeit (Versicherungszeit) erfüllt haben. |
| **Altersrente für langjährig und besonders langjährig Verischerte** | **Altersrente für langjährig und besonders langjährig Verischerte** | ||