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 ===Altersgrenze für den Bezug der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte=== ===Altersgrenze für den Bezug der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte===
  
-Besonders langjährig Versichertekönnen nach 45 Versicherungsjahren [[start:​wartezeit|Wartezeit]],​ je nach Geburtsjahr im Alter von 63 Jahren und 4 Monaten (Geburtsjahr 1954) und ab Vollendung des 65. Lebensjahres (Geburtsjahr ab 1964)  ihre Altersrente abschlagsfrei beziehen.+Besonders langjährig Versicherte können nach 45 Versicherungsjahren [[start:​wartezeit|Wartezeit]],​ je nach Geburtsjahr im Alter von 63 Jahren und 4 Monaten (Geburtsjahr 1954) und ab Vollendung des 65. Lebensjahres (Geburtsjahr ab 1964)  ihre Altersrente abschlagsfrei beziehen.
  
 ===Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag=== ===Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag===