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| ===Altersgrenze für den Bezug der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte=== | ===Altersgrenze für den Bezug der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte=== | ||
| - | Besonders langjährig Versicherte, können nach 45 Versicherungsjahren [[start:wartezeit|Wartezeit]], je nach Geburtsjahr im Alter von 63 Jahren und 4 Monaten (Geburtsjahr 1954) und ab Vollendung des 65. Lebensjahres (Geburtsjahr ab 1964) ihre Altersrente abschlagsfrei beziehen. | + | Besonders langjährig Versicherte können nach 45 Versicherungsjahren [[start:wartezeit|Wartezeit]], je nach Geburtsjahr im Alter von 63 Jahren und 4 Monaten (Geburtsjahr 1954) und ab Vollendung des 65. Lebensjahres (Geburtsjahr ab 1964) ihre Altersrente abschlagsfrei beziehen. |
| ===Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag=== | ===Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag=== | ||