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schalloehr.rene
start:abfindung [2017/11/21 09:37] (aktuell)
schalloehr.knut
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 ======Abfindung====== ======Abfindung======
  
-Eine Abfindung, oder auch Rentenabfindung können ​Bezieher ​von Witwer- oder Witwenrenten ​erhalten, wenn sie erneut heiraten. Ab dem Monat der Wiederheirat besteht kein Asnpruch ​mehr auf die Witwer- oder Witwenrente und die Rentner erhalten eine Abfindung. ​+Eine Abfindung ​erhalten ​Bezieher ​einer [[start:​witwenrente:​witwerrente|Witwer- oder Witwenrenten]], wenn sie erneut heiraten ​bzw. eine Lebenspartnerschaft begründen. Ab dem Monat der Wiederheirat/ Lebenspartnerschaft ​besteht kein Anspruch ​mehr auf die Witwer- oder Witwenrente und die Rentner erhalten eine Abfindung. ​
  
-Die Höhe der Abfindung beträgt das 24-fache der monatlichen ​Hinterbliebenenrente des Rentners ​(Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsrenten).+Die Höhe der Abfindung beträgt ​bei Beziehern einer großen Witwen- /​Witwerrente ​das 24-fache der monatlichen ​Rente (Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsrenten). 
 + 
 +Bezieher von kleinen Witwer- oder Witwenrenten erhalten weniger Abfindung bei erneuter Eheschließung. Anstelle des 24-fachen Betrags ihrer monatlichen Hinterbliebenenrente wird der Faktor um die Anzahl Monate, die der Witwer/die Witwe die Rente bezogen hat, gekürzt. Wurde die kleine Witwen- oder Witwerrente bereits für 24 Monate geleistet, gibt es keine Abfindung.  
 + 
 +Beispiel: Bei erneuter Eheschließung,​ nachdem der Witwer/die Witwe bereits 16 Monate die kleine Witwer-/​Witwenrente bezogen hat, wird eine Abfindung in Höhe des 8-fachen (24-16) Monatsbetrags ausgezahlt. 
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 +Die Rentenabfindung bei Wiederheirat wird nur auf Antrag gezahlt. 
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 +{{tag>​Rente Hinterbliebenenrente}}
  
-Ehemalige Bezieher von kleinen Witwer- oder Witwenrenten erhalten weniger Abfindung bei erneuter Eheschließung. Anstelle des 24-fachen Betrags ihrer monatlichen Hinterbliebenrente wird der Faktor um die Anzahl Monate, die der Witwer/die Witwe die Rente bezogen hat, gekürzt. ​ Bei erneuter Eheschließung nachdem der Witwer/die Witwe bereits 16 Monate die kleine Witwer-/​Witwenrente bezogen hat, wird eine Abfindung in Höhe des 8-fachen (24-16) Monatsbetrags ausgezahlt. 
-Auf eine Abfindung einer kleinen Witwer/​Witwenrente in Höhe des 24-fachen Betrags haben Bezieher von kleinen Witwer- oder Witwenrenten Anspruch, wenn die vorangegangene Ehe oder Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2002 geschlossen und mindestens ein Partner vor dem 2.1.1962 geboren wurde.  ​