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-=====Abfindung=====+======Abfindung=====
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 +Eine Abfindung erhalten Bezieher einer [[start:​witwenrente:​witwerrente|Witwer- oder Witwenrenten]],​ wenn sie erneut heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft begründen. Ab dem Monat der Wiederheirat/​ Lebenspartnerschaft besteht kein Anspruch mehr auf die Witwer- oder Witwenrente und die Rentner erhalten eine Abfindung.  
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 +Die Höhe der Abfindung beträgt bei Beziehern einer großen Witwen- /​Witwerrente das 24-fache der monatlichen Rente (Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsrenten). 
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 +Bezieher von kleinen Witwer- oder Witwenrenten erhalten weniger Abfindung bei erneuter Eheschließung. Anstelle des 24-fachen Betrags ihrer monatlichen Hinterbliebenenrente wird der Faktor um die Anzahl Monate, die der Witwer/die Witwe die Rente bezogen hat, gekürzt. Wurde die kleine Witwen- oder Witwerrente bereits für 24 Monate geleistet, gibt es keine Abfindung.  
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 +Beispiel: Bei erneuter Eheschließung,​ nachdem der Witwer/die Witwe bereits 16 Monate die kleine Witwer-/​Witwenrente bezogen hat, wird eine Abfindung in Höhe des 8-fachen (24-16) Monatsbetrags ausgezahlt. 
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 +Die Rentenabfindung bei Wiederheirat wird nur auf Antrag gezahlt. 
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 +{{tag>​Rente Hinterbliebenenrente}}