Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung | |||
|
start:abfindung [2017/11/21 09:32] schalloehr.knut |
start:abfindung [2017/11/21 09:37] (aktuell) schalloehr.knut |
||
|---|---|---|---|
| Zeile 5: | Zeile 5: | ||
| Die Höhe der Abfindung beträgt bei Beziehern einer großen Witwen- /Witwerrente das 24-fache der monatlichen Rente (Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsrenten). | Die Höhe der Abfindung beträgt bei Beziehern einer großen Witwen- /Witwerrente das 24-fache der monatlichen Rente (Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsrenten). | ||
| - | Bezieher von kleinen Witwer- oder Witwenrenten erhalten weniger Abfindung bei erneuter Eheschließung. Anstelle des 24-fachen Betrags ihrer monatlichen Hinterbliebenrente wird der Faktor um die Anzahl Monate, die der Witwer/die Witwe die Rente bezogen hat, gekürzt. Beispiel: Bei erneuter Eheschließung nachdem der Witwer/die Witwe bereits 16 Monate die kleine Witwer-/Witwenrente bezogen hat, wird eine Abfindung in Höhe des 8-fachen (24-16) Monatsbetrags ausgezahlt. Wurde die kleine Witwen- oder Witwerrente bereits für 24 Monate geleistet, gibt es keine Abfindung. | + | Bezieher von kleinen Witwer- oder Witwenrenten erhalten weniger Abfindung bei erneuter Eheschließung. Anstelle des 24-fachen Betrags ihrer monatlichen Hinterbliebenenrente wird der Faktor um die Anzahl Monate, die der Witwer/die Witwe die Rente bezogen hat, gekürzt. Wurde die kleine Witwen- oder Witwerrente bereits für 24 Monate geleistet, gibt es keine Abfindung. |
| + | |||
| + | Beispiel: Bei erneuter Eheschließung, nachdem der Witwer/die Witwe bereits 16 Monate die kleine Witwer-/Witwenrente bezogen hat, wird eine Abfindung in Höhe des 8-fachen (24-16) Monatsbetrags ausgezahlt. | ||
| Die Rentenabfindung bei Wiederheirat wird nur auf Antrag gezahlt. | Die Rentenabfindung bei Wiederheirat wird nur auf Antrag gezahlt. | ||